Dichtheitsprüfung nach DIN 1986 Teil 30
Funktionierende Entwässerungsanlagen sind in der heutigen Zeit für jeden Bürger eine Selbstverständlichkeit. Da sich die Abwasserbeseitigungsanlagen jedoch in der Regel unter der Erde befinden, wird trotz der hohen Bedeutung wenig auf deren Zustand geachtet.
Eine Regelung zur Dichtheit von Abwasserleitungen ist nun mit der DIN 1986 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ Teil 30: Instandhaltung getroffen worden. Nach dieser Norm trägt die Dichtheitsprüfung nicht nur zum Schutz der Umwelt, sondern auch zur Werterhaltung der Immobilie bei. Denn verschiedene Untersuchungen haben ergeben, dass eine große Anzahl von Grundstücksentwässerungsanlagen schadhaft sind.
„Für jeden sind Inspektionen an Heizungsanlagen und dem Auto selbstverständlich, damit eine gefahrlose Nutzung möglich ist“, führt Günter Gertz, Geschäftsführer des Wasserverbandes Norderdithmarschen, an. „Solche wiederkehrenden Prüfungen sind jetzt auch für Abwasseranlagen eingeführt worden“ erläutert er den Sinn der DIN.
Geprüft werden müssen die Abwasserleitungen und Schächte auf den Grundstücken bis zur Grundstücksgrenze oder bis zum Übergabeschacht. Regenwasserleitungen in Wohngebieten sind hiervon nicht betroffen.
Die Durchführung der Dichtheitsprüfung ist vom Gesetzgeber außerhalb von Wasserschutzgebieten bis Ende 2015 gefordert. Innerhalb der Wasserschutzgebiete ist die Frist bereits verstrichen. Die Wiederholungsprüfungen sind dann im Abstand von 20 Jahren durchzuführen, bzw. in Wasserschutzgebieten im fünfjährigen Rhythmus.
Nur Fachbetriebe mit sachkundigem Personal und der entsprechenden Geräteausstattung dürfen diese Dichtheitsprüfung durchführen.
Hierbei werden vor der Dichtheitsprüfung die Leitungen und Schächte gründlich gereinigt, danach kann eine Kanalfernsehuntersuchung erfolgen. Die Leitungen gelten als dicht, wenn keine sichtbaren Schäden und Fremdwassereintritte festgestellt werden. Für Schächte hingegen ist ein optischer Dichtheitsnachweis ausreichend. Ferner ist die Erstellung eines Bestandsplanes erforderlich (falls noch nicht vorhanden), aus dem der Verlauf der Leitungen mit Angabe der Rohrdurchmesser, des Rohrmaterials und Längen, die Längen der Schächte mit Durchmesser und Tiefe sowie die Bemaßung der Knickpunkte, Schächte usw. hervorgehen.
Falls im Zuge der Dichtheitsprüfung Schäden an den Abwasseranlagen festgestellt werden, müssen diese behoben werden.
Trotzdem gilt: keine Panik bei der Überprüfung! Günter Gertz rät: „Ruhe bewahren! Prüfen Sie die Angebote der Fachfirmen und schließen Sie sich, wenn möglich, mit Ihren Nachbarn zusammen, um günstigere Konditionen zu erhalten. Gerne steht Ihnen der Wasserverband Norderdithmarschen mit Rat zur Seite.“
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