Er ist per öffentlich-rechtlichem Vertrag mit seinen Verbandsgemeinden verantwortlich für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Er dient dem öffentlichen Wohl und ist nicht auf die Profitmaximierung ausgerichtet. Die Organe des WVND sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorstand.

Die Kommunen-Mitglieder des WVND gehören der Verbandsversammlung an. Diese ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan des WVND und tagt mindestens einmal im Jahr. Die Vertreter der Verbandsmitglieder sind Bürgermeister.
Der Vorstand leitet den Verband in Übereinstimmung mit den von der Verbandsversammlung beschlossenen Grundsätzen. Der Vorstand besteht aus acht Bürgermeistern aus der Verbandsversammlung, von denen einer der Verbandsvorsteher und einer dessen Stellvertreter ist.
Bei der Zusammensetzung ist das Regionalprinzip berücksichtigt, nach dem laut Satzung des Wasserverbandes jedes Amtsgebiet und die beiden Städte Wesselburen und Friedrichstadt durch ein Vorstandsmitglied vertreten werden.
Der Verbandsvorsteher vertritt den Vorstand allein, bereitet die Beschlüsse des Vorstandes vor und führt die Beschlüsse des Vorstandes sowie der Verbandsversammlung aus.

Jedes Verbandsmitglied hat eine Stimme. Der WVND übernimmt in manchen Gemeinden die Trinkwasserversorgung, in manchen die Trinkwasserer- und die Abwasserentsorgung, manchmal nur die Abwasserentsorgung oder nur die Betriebsführung der Entsorgung. Die Vertreter der Gemeinden stimmen nur für die Bereiche ab, die der Wasserverband Norderdithmarschen in ihrer Gemeinde auch erledigt. So stimmt zum Beispiel der Vertreter aus Tellingstedt nur in Fragen der Wasserversorgung ab . Linden jedoch entscheidet sowohl bei Trinkwasser, als auch bei Abwasserangelegenheiten. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Verbandsvorstehers.
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